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26. August 2025

Beamte und Versorgungsempfänger sollen Abschlagszahlung erhalten


Im April 2025 wurde in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Einigung erzielt. Diese sieht unter anderem zwei lineare Entgeltsteigerungen vor, und zwar um 3 Prozent zum 1. April 2025 und um weitere 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Zusammen mit unserem Dachverband dbb haben wir uns als DPVKOM für eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung dieser Entgelterhöhung auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes eingesetzt.

Bislang liegt hierzu immer noch kein entsprechender Gesetzesentwurf vor. In einem Gespräch mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil am 21. August hat der dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer die Vorlage dieses Gesetzentwurfs angemahnt. Dessen ungeachtet will das Bundeskabinett nun Anfang September Abschlagszahlungen für die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes – und damit auch für die der Postnachfolgeunternehmen – beschließen. 

Geplant ist, beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 zunächst Abschlagszahlungen auf den ersten linearen Anpassungsschritt der Tarifeinigung mit einer Erhöhung um 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 zu leisten. Neben dem monatlichen Abschlag sollen bei der Bezügezahlung für Dezember 2025 zugleich die Abschläge für die Monate April bis November 2025 ausgezahlt werden. Beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 werden dann voraussichtlich weitere Abschläge auf den zweiten linearen Anpassungsschritt der Tarifeinigung zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent erfolgen. Weitere Einzelheiten zu den Abschlagszahlungen werden noch bekannt gegeben.

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dpvkom.de

Quelle: DPVKOM / 26.8.2025
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