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18. Dezember 2025

Regelung zum engagierten Ruhestand wurde verlängert!


Jetzt steht es fest: Die Regelung zum engagierten Ruhestand für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Das Gesetzgebungsverfahren hierzu wurde mittlerweile abgeschlossen. Damit tritt die Gesetzesanpassung rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. 

Die DPVKOM begrüßt den Abschluss des Verfahrens. So hat sich unsere Fachgewerkschaft für eine erneute Verlängerung des engagierten Ruhestands starkgemacht - mit Erfolg! 

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des engagierten Ruhestands bleiben bestehen. Dazu zählen unter anderem :

  • Beamte müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben und im Personalüberhang sein
  • Ehrenamtliches Engagament im Bereich des Bundesfreiwilligendienstes oder Ableistung von 1.000 Einsatzstunden innerhalb von drei Jahren in einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung
  • Prinzip der doppelten Freiwilligkeit

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dpvkom.de

Quelle: DPVKOM / 18.12.2025
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