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20. Februar 2026

Aktivrente und Einbeziehung von Beamten


Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht.

Für die Beamten stellt sich die Frage, inwieweit die Regelungen auch für sie gelten. Nachfolgend kann eine Information unseres Dachverbands dbb beamtenbund und tarifunion heruntergeladen werden, die die wichtigsten Fragen in Bezug auf die etwaige Einbeziehung von Beamtinnen und Beamte beantwortet.

Fragen und Antworten (PDF-Datei)

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dpvkom.de

Quelle: DPVKOM / 20.2.2026
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