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18. Juni 2025

Tarifvertragliche Vorschriften im Bereich Postbank geändert!


#dpvkom

Nach den Plänen des Arbeitgebers Deutsche Bank soll im Bereich der Postbank die Betriebs-Center für Banken AG (BCB AG) bis Ende August 2025 auf die PCC Services GmbH der Deutschen Bank (PCC Services) verschmolzen werden.

Diese Umstrukturierung wurde nun auch durch einen klarstellenden Tarifvertrag geregelt. Dieser wurde zwischen der Deutschen Bank und der aus DBV, DPVKOM und komba bestehenden Tarifgemeinschaft abgeschlossen. Der neue Tarifvertrag tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft. 

Bislang hatten die BCB AG und die PCC Services jeweils eigene Haustarifverträge. Allerdings gab es bei diesen beiden Tarifverträgen nur geringfügige Unterschiede. Zukünftig gelten nun die Tarifverträge – konkret der Manteltarifvertrag (MTV) und der Entgelttarifvertrag (ETV) – der PCC Services GmbH. Der MTV und der ETV der BCB AG werden mit der Verschmelzung aufgehoben. Für die Beschäftigten ergeben sich daraus keine materiellen Veränderungen.

Dessen ungeachtet finden in der aus der Verschmelzung hervorgegangenen Gesellschaft einige Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung weiterhin Anwendung. Dazu zählt unter anderem der Tarifvertrag über die Rahmenbedingungen des Wechsels von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen der Deutschen Postbank AG in die Postbank Service GmbH oder in die BCB.

Weitere Bestandteile der tarifvertraglichen Klarstellung sind:

  • Bei der BCB AG erworbene oder anerkannte Betriebszugehörigkeitszeiten gelten auch bei der PCC Services als erworbene oder anerkannte Betriebszugehörigkeitszeiten.
  • Die bisherigen Tätigkeiten, Funktionen und Rollen werden aus Anlass der Verschmelzung nicht verändert. Die bisherigen Eingruppierungen und Tätigkeitsjahresstufen bleiben insoweit unberührt.
  • Die Regelungen zu gezahlten vermögenwirksamen Leistungen bleiben ebenfalls bestehen.
Quelle: DPVKOM / 18.6.2025
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